Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahr­nehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

Was ist sonst noch zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zu­nächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine War­tezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkom­men. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzver­sicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaft­pflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

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Unfallversicherung

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. In 70% aller Fälle be­steht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Lebensumfeldes an eine Invalidität be­darf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, Pkw, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wur­den Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem angemessenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwer­tige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung, müssen Sie selbst aufkommen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 Geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesund­heitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier lediglich nach der allgemeinen Arbeits­fähigkeit und der täglich möglichen Arbeitsstundenzahl. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da die­se Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Be­zugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausge­zahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher.

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