Für wen ist die Versicherung?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
 

Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Akti­vitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Invaliditätsleistung

Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielswei­se die Kosten für die Beerdigung abdecken.

Verschiedene Tagegelder

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.

  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
    für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Gene­sungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dau­erte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
  • Unfall-Krankentagegeld
    Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Kran­kentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
  • Unfallrente
    Ab einem bestimmten lnvaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
  • Übergangsleistung
    Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Wie verhält es sich im Schadensfall mir der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?

Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbe­darf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversiche­rungsvertrag erhält.
 

Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhän­gig:

  • von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
  • der Höhe des lnvaliditätsgrads
  • der vereinbarten Progression.
Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter lnvaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teil­weise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
 

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten lnvaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstat­tungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende lnvaliditätsleistung auswirkt, zeigen die fol­genden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer ver­einbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):

Keine Progression:
Der Prozentsatz gern. Gliedertaxe wird ausge­zahlt-Auszahlung: 50.000 Euro

300 %ige Progression:
die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme -Auszahlung: 100.000 Euro

500%ige Progression:
die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme -Auszahlung: 150.000 Euro

Je höher der lnvaliditätsgrad und je höher die Progression, desto hö­her auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem lnvaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Berufsunfä­higkeitsversicherung

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfä­higkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachge­hen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung >

 

stationäre Zusatzversicherung / Pflegeversicherung

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt. Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf frem­de Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung.
 

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsi­cherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbrin­gung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Auslandsreisekrankenversicherung

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu emp­fehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.