BerufsunfähigkeiTs – und
Arbeitskraft-absicherung

Ihr Spezialist im Raum Rosenheim und Oberbayern

Berufsunfähig­keits – und
Arbeitskraft­absicherung

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Wie schütze ich mich optimal?

Die Berufsunfähigkeits­versicherung - der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard und Ihren aktuellen Status zu sichern. Was Sie bedenken sollten, ist im Falle der Berufsunfähigkeit auch die Beiträge zur Altersversorgung zu berücksichtigen, da sonst eine Altersarmut droht.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist und dass Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sog. Gelbe-Schein-Regelung. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird – nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen.
Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Um der Inflation entgegen zu wirken empfiehlt sich grundsätzlich die Vereinbarung einer Dynamik. Hierbei bieten die Versicherer unterschiedlichste Möglichkeiten. Als Ihr Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe Sie hierbei zu unterstützen und eine passende Dynamikform zu finden.