Berufsunfähigkeits – und
Arbeitskraftabsicherung

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Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente über die vereinbarte Laufzeit bezahlt. Nun gibt es aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen. Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. „Dauerhaft“ bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als „Worst-Case“-Absicherung – also für den ungünstigsten Fall – zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen „Worst-Case“-Schutz haben möchten.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl. Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung. Um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten, muss ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen. Ganz wichtig: Nicht Krebs ist versichert, sondern ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen. Es gibt mittlerweile einige Produkte auf dem Markt. Dazu gesellen sich bereits einige Vergleiche, die allerdings nur die Anzahl bzw. den Wortlaut der Erkrankungen vergleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Anzahl der versicherten Erkrankungen lassen NICHT auf die Qualität der Vorsorge schließen. Daher stellen wir Ihnen gerne die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn bereits bei der Kalkulation gibt es große Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen können.

Wie die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt auch die Unfallversicherung meist eine Kapitalleistung.
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern.

Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust eines Körperteils, ausgezahlt wird.

Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:

Unfalltodesfallleistung
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt, um beispielsweise Kosten für die Beerdigung zu decken.

Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50%) erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt, z.B. für jeden Tag eines unfallbedingten medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts. Nach der Entlassung erhalten Sie Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.

Die private Unfallversicherung bietet 24 Stunden weltweiten Versicherungsschutz und ist daher jedem zu empfehlen.

Die sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeitskraftabsicherung Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, bezahlt. So ist es bei Arbeitnehmern üblich, diese Karenzzeit auf 42 Tage zu vereinbaren, da in den ersten 6 Wochen meist Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährleistet ist. Bei Selbständigen und Freiberuflern liegt die Sache anders, denn hier gibt es keinen Arbeitgeber. So können sich Selbständige und Freiberufler bereits ab dem 4. Tag z.B. entsprechend des Einkommens versichern. Aber Vorsicht: die Versicherer unterscheiden sich hier enorm, z.B. auch beim Thema Karenzzeiten. Nicht alle Versicherer bieten alle Karenzzeiten an.

Selbständige machen kaum Urlaub! Freiberufler werden nicht krank! Die gesunde Ernährung, der Sport in der kargen Freizeit – das sind keine Allheilmittel, wenn zum Beispiel der Blinddarm raus muss, ein Autofahrer kurz abgelenkt ist und Sie anfährt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung ist besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler von essentieller Wichtigkeit, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Beispiele:

Robert, 50, ist Tischler mit einer Bürokraft
Aufgrund eines Arbeitsunfalls mit der Kreissäge fällt er mehrere Wochen aus (Ausfalldauer, Krankenhaus etc.). Die Miete und die Betriebskosten für die Werkstatt sind aber zu bezahlen. Ein Auftrag kann nicht fertiggestellt werden und neue Aufträge können nicht akquiriert werden. Zusätzlich ist auch die Angestellte während der Ausfalldauer und des Krankenhausaufenthaltes zu bezahlen.

Johannes, 42, ist Arzt
Aufgrund einer Lungenentzündung kann er keine Patienten behandeln. Die Miete für die Arztpraxis sowie das Gehalt seiner Arzthelferin sind aber fällig. Hinzu kommt noch der eigene Verdienstverlust während der Ausfalldauer.

Nehmen wir an, beide Unternehmer hätten sich mit dem Thema: „Ausfall der eigenen Arbeitskraft und die Folgen für mein Unternehmen“, lediglich über die Private Krankenversicherung befasst. Natürlich war ihnen der Ausfall bewusst und sie haben mit einem Krankentagegeld vorgesorgt. Auch ein Geschäftsführer hat ein Privatleben, ja wirklich! Er hat seine privaten Fixkosten und einen gewissen Lebensstandard, der selbst bei Krankheit aufrechterhalten werden will. Das Krankentagegeld springt ein, damit er sein Gehalt, das er sich selbst ausbezahlt, weiterhin zur Verfügung hat. Jedoch reicht das Geld bestimmt nicht, um seinen Betrieb am Laufen zu halten, da sein Gehalt nur einen Teil der betrieblichen Fixkosten darstellt.

Hier kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit Entschädigungszahlungen in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten.