Für wen ist die Versicherung?

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug
(Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist des­halb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

  • Haftpflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung
  • Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Ko­sten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppko­sten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Aus­schlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren und Schäden sind u.u. nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kern- energie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnut­zung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genann­ten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch einge­schlossen werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Gel­tungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermö­gensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglich­keit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle.
Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten De­ckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung

Wer viel mit Pkw oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausge­setzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täg­lichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.

Zur Unfallversicherung >

 

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzver­sicherung übernommen. Sie greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Er­gänzung für jeden Kfz-Halter dar.