Für wen ist die Versicherung?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

ür bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
 

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?​

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

Was ist sonst noch zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung >

Zur Berufshaftpflichtversicherung >

Directors & Officers-Versicherung (D & O)

Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen. Im Falle einer Insolvenz schützt die D & O auch alleinige GGFs vor möglichen Zugriffen durch den Insolvenzverwalter, wenn dieser Fehlentscheidungen feststellt, die zu den Problemen der GmbH führten. Zur D&O Versicherung >