Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihr Versicherungsspezialist im Raum Rosenheim und Oberbayern

Berufsunfähig­keits – und
Arbeitskraft­absicherung

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Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie sind zufrieden, fühlen sich wohl und sicher in Ihrem Leben, lieben es viel Zeit im Urlaub zu verbringen. Die Familienplanung ist in vollem Gang oder auch schon abgeschlossen und selbst für Ihren wohlverdienten Ruhestand haben Sie bereits vorgesorgt.

Ihr Leben ist rundum in Ordnung.

Das Fundament Ihres geschilderten Lebens ist Ihre Arbeitskraft. Sie sorgt dafür, dass Ihr Leben in Ordnung bleibt, denn eine Berufsunfähigkeit und der damit verbundene Gehaltsausfall können Ihr Leben völlig auf den Kopf stellen.

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, wenn ein Mensch arbeitet oder sich in der Ausbildung für einen späteren Job befindet. Denn  eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit.

Bedarf einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen – solange bezahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter Löhne und Gehälter. Das darauf folgende Krankengeld der Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist nur rund 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. 

Anzumerken ist, dass bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 56.250 € (2020) übersteigen sich diese Lücke mit jedem Euro über der Grenze vergrößert.

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. 

Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens. Diese erhält man nur, wenn der Erkrankte weniger als drei Stunden am Tag fähig ist zu arbeiten. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt, wie bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele, ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohe Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 05/2018