Versicherbare Gefahren
Grundsätzlich können Gefahren einzeln vereinbart werden. Maßgeblich sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren.
Ihre Immobilie gegen vereinbarte Sachgefahren absichern.
Empfehlenswert für Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst üblicherweise die vereinbarten Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Gefahren, beispielsweise Elementarschäden, können zusätzlich versicherbar sein.
Grundsätzlich können Gefahren einzeln vereinbart werden. Maßgeblich sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Gebäudewert und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Je nach Tarif können weitere Gefahren und Schäden in Ihr individuelles Angebot aufgenommen werden.
Sie kann Naturgefahren ergänzen, sofern diese wirksam vereinbart werden können.
Sie schützt Eigentümer vor versicherten Haftungsansprüchen Dritter.
Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen kann zusätzlicher Haftpflichtschutz sinnvoll sein.
Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.