Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Glasbruchversicherung ist als Allgefahren-Versicherung ausgestaltet. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die gesamte Dicke.
Damit Glasbruch schnell und ohne hohe finanzielle Belastung behoben werden kann.
Sinnvoll für Gebäude und Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen.
Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas an Gebäuden sowie Mobiliarverglasungen. Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Die Glasbruchversicherung ist als Allgefahren-Versicherung ausgestaltet. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die gesamte Dicke.
Die Versicherungssumme wird häufig pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Besonders große Scheiben können separat zu versichern sein.
Der Ersatz erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz; notwendige Maßnahmen wie Notverglasungen, Kräne oder Gerüste können mitversichert sein.
Fenster, Türen, Balkone, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächer.
Glasscheiben und Glasplatten von Bildern und Schränken, Spiegel sowie Innentürverglasungen.
Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.