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Private Absicherung

Bauherrenhaftpflicht

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden während Ihres Bauvorhabens.

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Für wen geeignet?

Ein absolutes Muss für jeden Bauherrn

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen während eines Bauvorhabens.

Kleinere Bauvorhaben, beispielsweise An- oder Umbauten, sind häufig bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch meist nur bis zu einer bestimmten Bausumme.

Leistungsumfang

Was ist versichert?

Versichert sind grundsätzlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Bauherr einem Dritten fahrlässig zufügen. Beispiele sind Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder gegen die Überwachungspflicht.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Die dabei entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten eines möglichen Rechtsstreits, trägt die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.

Wenn Sie eigene Bauausführungen, die Bauleitung oder die Planung übernehmen, muss dies gesondert beantragt werden.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Zusätzliche Versicherungen für Bauherren

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich eintretende und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahr trägt.

Dazu zählen beispielsweise Schäden durch:

  • Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt
  • Vandalismus durch Dritte
  • Beschädigungen durch nicht mehr feststellbare Personen
  • Diebstahl fest eingebauter Sachen
  • Glasschäden

Bauhelferunfallversicherung

Auf Baustellen helfen häufig Freunde und Bekannte mit. Bauhelfer sind kraft Gesetzes über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft versichert. Wenn Sie mit Bauhelfern arbeiten, müssen Sie das Bauvorhaben dort anzeigen.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt unfallbedingte Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls gesetzliche Invaliditätsleistungen.

Ergänzend zur gesetzlichen Absicherung empfiehlt sich eine private Bauhelferunfallversicherung.

Persönliche Beratung

Planen Sie ein Bauvorhaben?

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die passende Absicherung für Ihr Projekt.