Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümer­gemeinschaften.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

Zusätzlich versicherbar sind :

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Ge­fahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass ein­zelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot einge­schlossen sind:

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

In der Feuerversicherung

In der Leitungswasserversicherung

In der Sturmversicherung

In der Elementarschadenversicherung

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohn­gebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung

Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Un­geachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasschei­ben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend ge­macht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben Fenstern und Tür­verglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.

Zur Glasversicherung >

 

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z.B. Steu­ersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungs­ansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchset­zen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter-RS gedeckt werden.