Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versi­cherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Wo gilt die Versicherung?

Sie gilt auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen be­schriebenen Gebäude oder Grundstück.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unbe­rechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen.
 

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen we­gen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässer­schadenhaftpflichtversicherung.

Gebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwem­mungen usw. – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Die Mietausfälle belasten dann den Geld­beutel zusätzlich. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.