Landwirt? Landwirt!​

Wir sind unabhängiger Ansprechpartner im Bereich der landwirtschaftlichen Absicherung. Von der Gebäudeversicherung, über Umweltrisiken bis hin zur Absicherung Ihres Tierbestands. Wir vertreten Ihre Interessen und agieren unabhängig und ungebunden gegenüber den jeweiligen Versicherern.

 
 
Kaum eine Branche ist so facettenreich, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz… – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft. Doch kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel… – auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen.
 
Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre, driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in der zweiten Generation oder länger beim selben Versicherer unter Vertrag. Das alleine wäre noch kein Beinbruch, wenn der Schutz über die Jahre regelmäßig aktualisiert worden wäre. Genau das wurde aber oft nicht getan. Das Ergebnis sind Deckungslücken, die heftige finanzielle Folgen nach sich ziehen können.
 

Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne die wichtigsten Ver-sicherungen ansprechen und auf Punkte hinweisen, die besondere Beachtung verdienen.

Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
 
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen. Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
 
Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher Regel, denn Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher, jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflichtversicherer anzuzeigen.
 

Da auch bei einer Nebentätigkeit oft der Einsatz von landwirtschaftlichem Gerät im Mittelpunkt steht (z. B. Zugmaschine beim Winterdienst im Auftrag der Kommune), kann ein Schadensfall evtl. nicht in den Bereich der landwirtschaftlichen, sondern den der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen. Auch hier müssen Sie einen abweichenden Einsatz Ihres Geräts anzeigen (z. B. auch Teilnahme an Festumzügen, Werkverkehr bei Lohnarbeiten, Sammelaktionen…).
Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.

 

Umwelthaftpflichtversicherung

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel… Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.

Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine UmweltBasisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit). Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden (nur der Bereich, bei dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager).

 

Umweltschadenversicherung

Seit 2007 besteht eine öffentlichrechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlichrechtliche Schadenersatzforderungen sind. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.

Versichert ist hier – je nach Umfang des Vertrags – die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor – das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden. Während bei der landwirtschaftlichen und der Umwelthaftpflichtversicherung immer die Schäden im Mittelpunkt standen, die Sie, Ihre Mitarbeiter bzw. Anlagen Ihres Betriebs konkret zu benennenden Dritten zufügten, deckt  die Umweltschadenversicherung genau die oben genannten Gefahren. Das Risiko, für einen Umweltschaden belangt zu werden, sollten Sie nicht zu gering einschätzen. Das Bewusstsein für die Umwelt ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark gestiegen. In gleichem Maß ist die Hemmschwelle gesunken, Behörden oder eine Umweltschutzorganisation einzuschalten, wenn man glaubt, einen Umweltverstoß entdeckt oder beobachtet zu haben. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch bei dieser Form der Haftpflicht Teil Ihres Versicherungsschutzes!

 

Erweiterte Produkthaftpflicht

Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Aus Rindern wird Wurst, aus Milch Käse, aus Getreide Mehl usw. Dass Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Mängel daran geschädigt werden, stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist (z. B. durch Unachtsamkeit bei der Lagerung), muss in der Regel eine komplette Produktionscharge einer Käserei entsorgt werden. Wird der Mangel erst später entdeckt, kommen Rückrufkosten, PR-Maßnahmen, etc. hinzu. Schäden im fünfstelligen Bereich sind hier alles andere als selten. Das Problem besteht nicht nur für Primärerzeugnisse, sondern z. B. auch für Produktionsabfälle, die beispielsweise noch an die Futtermittelindustrie veräußert werden. Die Lösung: Eine erweiterte Produkthaftpflicht. Ein moderner Tarif der landwirtschaftlichen Haftpflicht sollte bereits über eine entsprechende Deckung verfügen, bzw. zumindest die Möglichkeit eines Einschlusses bieten. Dies sollte genauestens geprüft werden.

 

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebsausstattung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt oder gestohlen wird. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu ange-schafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Gefahren, gegen die Sie sich absichern können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten
„unbenannten Gefahren“.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden die weiter laufenden Kosten zu decken. Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung). Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

Gebäudeversicherung

Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole her. Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind. Die landläufige Meinung, dass alte Bedingungswerke besser wären als neue, hält sich zwar hartnäckig – glauben Sie uns, das ist bestenfalls in einzelnen Sparten und auch dort nur bei einzelnen Leistungspunkten so. Fast immer gilt: Neuer ist besser. Vor 40 Jahren, als man sein Heizöl noch jeden Tag in einer Kanne aus dem Keller holte, waren z. B. Überspannungsschäden wirklich ein vernachlässigbares Thema im Feuerrisiko. Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst. Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar. Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie aus den Nachrichten – und das wird uns in holder Regelmäßigkeit erhalten bleiben. Es ergibt keinen Sinn, wegen ein paar gesparter Euro Beitrag ein unnö-tiges Risiko einzugehen. Vor allem dann nicht, wenn die Erstattung eines einzigen Schadens schnell der Versicherungsprämie für die nächsten zehn Jahre oder mehr entspricht. Nur ein umfangreicher Versicherungsschutz kann der richtige Weg sein. Natürlich kann man bei Nutzgebäuden wie etwa Ställen oder Scheunen teilweise von dieser Regel abweichen.

Elektronikversicherung

Auch die EDV hat ganz selbstverständlich Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. Daher ist der Abschluss einer Elektronikversicherung bei Landwirten inzwischen ebenso empfehlenswert, wie in jeder anderen Branche auch.
In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar. Sollte durch den Ausfall von Technik Ihr Betrieb (teilweise) zum Stillstand kommen, können Sie sich auch gegen diese Betriebsunterbrechung absichern.

 

Arbeitsmaschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Tierversicherungen

Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres – je nachdem, wie der Einsatz des Tiers angedacht war.
Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss. Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter. Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib. Da die Palette möglicher Absicherungen sehr umfangreich ist, möchten wir das Thema hier wirklich nur anreißen. Welche Möglichkeiten es hier im Einzelnen gibt und welche zu Ihrem Betrieb passen, erläutern wir gerne in einem gesonderten Termin.

Waldversicherung

Die knapp 1,5 Mio. Waldbesitzer in Deutschland mussten in den vergangenen Jahren häufig erleben, welches Zerstörungspotential ein Sturm hat. Meist bedeutet Holzbruch Einbußen beim Verkaufspreis, da das Holz normalerweise nur noch zum Heizen und nicht mehr als Bau oder Möbelholz taugt. Zudem kommt es kurzfristig regional zu einem sehr hohen Angebot an Holz, was die Preise zusätzlich sinken lässt. Auch Brände sind in deutschen Wäldern nicht selten. Etwa 1.300 brechen Jahr für Jahr aus – da bleibt dann noch weniger von einem Baum über, was noch verkauft werden könnte. Mit einer Waldversicherung können Sie sich in gewissem Rahmen gegen die finanziellen Nachteile absichern, die Sturm oder Feuer an Ihrem Wald anrichten.

Ernteausfallversicherung

Getreide ist für die meisten Betriebe die wichtigste Fruchtart. In Deutschland werden auf 7 Mio. ha, je nach Witterungsverlauf, 45 bis 50 Mio. t Getreide geerntet. Wenn man an die Wetterkapriolen der jüngsten Vergangenheit (Stichwort: Klimawandel) denkt, kann man leicht nachvollziehen, wie wichtig ein weitreichender Versicherungsschutz vor witterungsbedingten Ernteausfällen ist. Ein ordentlicher Hagelschauer beispielsweise kann einem Landwirt die ganze Ernte – im wahrsten Wortsinn – verhageln. Mit einer Hagelversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Neben Ertragsverlusten durch Hagel können auch Ernteausfälle nach Sturm, Trockenheit (Dürre), Starkregen oder Frost abgesichert werden. Selbstverständlich ist diese Absicherung auch für den Anbau anderer Feldfrüchte erhältlich.

Kfz-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden. Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Auch wichtig: Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraft-fahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellun-gen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge. Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winderdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen, etc. besteht daher grund-sätzlich kein Versicherungsschutz. Zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.

 
 

Rechtsschutzversicherung

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Auch für Sie wichtige Themen wie „Cross Compliance“ bei der Bewilligung von Subventionen oder Vertragsrecht sind heute bei vielen Versicherern von Haus aus mitversichert. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Sie haben Mitarbeiter?

Sobald Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Gute Mitarbeiter sind immer schwieriger zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zur Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

Betriebsrente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen. Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Sie Ihre Ersparnis (zumindest teilweise) als Zuschuss an Ihren Arbeitnehmer weiterleiten. Dafür ist ein Mindestzuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrags vorgesehen. Dieser kann aber auch höher gewählt werden. Schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz für die Be-triebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie ihn aktiv beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen möchten. Das ist Mitarbeiterbindung ohne hohe Kosten. Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Sie sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Sozialversicherungen (2019: 268 Euro monatlich) beitragsbefreit. Die Summe steht ein weiteres Mal lediglich mit Steuerbefreiung zur Verfügung. Unterstützen Sie Ihre geringverdienenden Mitarbeiter (bis 2.200 Euro brutto im Monat, gilt auch für Teilzeitkräfte) mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, können Sie für dieses Engagement 30 % staatliche Förderung erhalten. Details dazu geben wir Ihnen gerne an die Hand.

Gruppenunfallversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst.

Betriebliche Krankenversicherung

Für die Installation einer betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter – zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesund-heitsprüfung – gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.