Für wen ist die Versicherung?

Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre In stallationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten  Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung

  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung

  • Schäden durch Sturmflut

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausblei-benden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser...)

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Inhaltsversicherung

Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll. Zur Inhaltsversicherung >

Glasbruchversicherung

Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung. Zur Glasbruchversicherung >